Alle Beiträge von Schulleitung

Rückkehr in den Präsenzunterricht

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
 
wir freuen uns sehr, dass wir ab kommenden Montag, 14. Juni 2021 nach langer Zeit wieder in den Präsenzunterricht in Klassenstärke zurückkehren können. Die Entwicklung der Inzidenzzahlen macht dies möglich.
 
Gemeinsam schaffen wir es, diese Situation so lange wie möglich zu erhalten, sofern
  • sich alle an die geltenden Maskenpflicht (medizinische Maske reicht, diese stellen wir auch kostenlos zur Verfügung stellen) halten.
  • sich alle an die geltenden Abstands- und Hygienegebote halten.
  • alle die am Schulbesuch teilnehmen sich an die Testpflicht halten.
Ohne Masken und ohne Teilnahme an den Tests in der Schule – unsere Testtage sind Montag und Mittwoch – bzw. Vorlage einer Negativ-Bescheinigung einer Teststelle besteht ein Zutrittsverbot für das Schulgelände und ein Teilnahmeverbot am Unterricht. Negativbescheinigungen der bei uns durchgeführten Tests erteilen wir ausschließlich auf einmaligen schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten.
 
Es gilt der Stundenplan der letzten Präsenzphase. Auf Nachfrage stellen die Klassenleitungen diesen in den Klassenteams zur Verfügung.
 
Vor allem in der kommenden Woche vom 14.-18. Juni wird es noch verstärkt zu Unterrichtsausfällen kommen, da parallel zum Unterricht am Dienstag und Freitag die schriftlichen Abschlussprüfungen stattfinden. Die Personelle Situation ist durch Aufsichten der verschiedenen Prüfungsteile und Abschlüsse sehr angespannt und durch die pandemiebedingten Sonderregelungen müssen wir hier mit deutlich erhöhten Personaleinsatz fahren. Dies führt an den Prüfungstagen unweigerlich zu Unterrichtsausfällen.

Schöne und erholsame Pfingstferien!

Liebe Schüler*innen,
liebe Eltern,
 
der vorletzte Abschnitt eines bislang turbulenten Schuljahres liegt hinter uns. Die Pfingstferien kommen genau zum richtigen Zeitpunkt um nochmals die Akkus aufzuladen, Kraft und Energie für den Schuljahresendspurt zu sammeln. Die anstehenden Lockerungen der Corona-Verordnungen stimmen zumindest zuversichtlich, dass wir alle bereits in den Pfingstferien bis zu einem gewissen Maß mehr Normalität erfahren werden.
 
Wir starten auf jeden Fall mit Wechselunterricht der A- Woche  vom 07. bis 11. Juni 2021 und haben dies bislang auch für die zweiten Woche (B-Woche), vom 14. bis 18. Juni geplant. Nach ersten Verlautbarungen aus dem Kultusministerium kann es aber durchaus sein, dass wir für diesen Zeitraum bereits zu einer anderen Unterrichtsform zurückkehren können. Eine Entscheidung fällt hier aber frühestens in der ersten Schulwoche nach den Pfingstferien.
 
Für unsere Abschlussklassen geht es direkt am zweiten Tag nach den Ferien mit der ersten schriftlichen Prüfung los. Insgesamt erstreckt sich die Prüfung über vier Prüfungsteile in zwei Wochen. Da wir wegen der Pandemie besonders personalintensive Maßnahmen für die Durchführung treffen müssen, wird es in dieser Zeit vermehrt zu Unterrichtsausfällen für die anderen Klassen kommen. Wir bitten hierfür um Verständnis.
 
Wir wünschen erholsame Ferien und vor allem Gesundheit!
 
Eure/Ihre Schulleitung

Fernunterricht ab Mo. 19. April

Für die kommende Woche bleiben wir im Fernunterricht. Nach dem die Inzidenz im Landkreis gestern die Marke von 200 überschritten hat, starten wir noch nicht in den Wechselunterricht. Die LKZ schreibt dazu heute in der Onlineausgabe: https://www.lkz.de/lokales/landkreis-ludwigsburg_artikel,-schulen-entscheiden-selbst-ueber-oeffnungen-_arid,633223.html .
Somit haben wir für die kommende Woche Planungssicherheit und können die Inzidenzlage genau beobachten.

Zum Start nach den Osterferien…

…würden wir an dieser Stelle bereits gerne mehr sagen. Leider lässt sich vor dem Hintergrund der derzeitigen Entwicklung der Inzidenzzahlen noch nicht absehen, in welcher Form wir nach den Osterferien den Unterrichtsbetrieb wieder aufnehmen. Wir hoffen sehr, dass wir gegen Ende nächster Woche alle Informationen vorliegen haben und an alle Beteiligten weitergeben können.

Bis dahin wünschen wir allen Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen erholsame Feier- und Ferientage. Bleiben Sie/Bleibt Ihr gesund!

Erreichbarkeit während des Lockdowns

Das Sekretariat und die Schulleitung ist während des Lockdowns telefonisch (07143/885218), per Mail oder über Teams zu erreichen. Da nur sehr wenig Unterricht und die Notbetreuung in Präsenz stattfinden, bitten wir um Verständnis, dass die Schulgebäude derzeit häufig geschlossen sind. Sollten Sie einen Termin vereinbart haben, dann bitten wir um einen kurzen Anruf unter 07143/885218 sobald sie/ihr vor dem Haupteingang stehen/steht. Wir holen sie/euch dann ab.

Auch unsere Schulsozialarbeiterin Frau Mickler ist während des Lockdowns bei Bedarf vor Ort ansprechbar. Eine Terminvereinbarung ist aber zwingend nötig. Darüber hinaus gibt es feste Online-Sprechzeiten.

Vielen Dank für ihr/euer Verständnis!

Ihre/Eure Schulleitung

Regelung der Weihnachtsferien

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und liebe Schüler,

gestern hat sich die baden-württembergische Landesregierung darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen:

  • Schulen werden geschlossen: Schulen werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.

 

  • Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (bei uns die Klassen 9Rd, 10Ra, 10Rb und 10Rc) werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.

 

  • Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte und ersetzt keinen Unterricht.

 

  • Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.

 

  • Die Notbetreuung findet zu folgenden Unterrichtszeiten statt:
    • 16.12.20 07:35 – 15:20 Uhr
    • 17.12.20 07:35 – 15:20 Uhr
    • 18.12.20 07:35 – 12:50 Uhr
    • 21.12.20 07:35 – 15:20 Uhr
    • 22.12.20 07:35 – 12:50 Uhr

 

  • Anspruch auf Notbetreuung: Bitte legen Sie der Anmeldung zur Notbetreuung eine entsprechende Unabkömmlichkeitserklärung des Arbeitgebers bei bzw. reichen diese spätestens bei Inanspruchnahme der Notbetreuung am Mittwoch, 16. 12. 20 nach.

Ihre/Eure Schulleitung

Aktuelle CoronaVO Schule

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir nehmen die aktuelle Entwicklung (https://km-bw.de/Coronavirus) der Pandemie zum Anlass, um Sie und euch über die wichtigsten Konsequenzen aus den gültigen Verordnungen zu informieren:

Vorab die wichtigsten Änderungen in Kürze:

  • Sobald die 7-Tages-Inzidenz von mind. 35 Neuinfektionen pro 100.000 erreicht ist, gelten die verschärften Regeln der Pandemiestufe 3. Dies ist heute mit 38 eingetreten.

    Konkret bedeutet dies:
    • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in allen öffentlichen Bereichen des Schulzentrums verpflichtend.
    • Dies gilt ebenso für das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Unterrichtsräumen auch für Schüler*innen ab der 5. Klasse.

 

    • Nach § 1 Absatz 1 besteht für das Schulzentrum ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte sowie sonstige Personen,
      • die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
      • die typische Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns, aufweisen,
      • für die entgegen der Aufforderung der Einrichtung die Erklärung nach Absatz 3 nicht vorgelegt wurde.

 

  • Da wir aus Datenschutzgründen vom Gesundheitsamt keine Informationen über Corona-Fälle in unserem schulischen Umfeld bekommen, sind wir dringend darauf angewiesen, dass Sie uns mitteilen, wenn Schüler unserer Schule wegen des Kontakts mit einer positiv getesteten Person in häuslicher Quarantäne ist. Bitte teilen Sie uns die Umstände und die Dauer per Mail oder telefonisch, unmittelbar nachdem Sie Kenntnis davon erhalten, mit.

  • Ebenso benötigen wir bei Urlaubsreisen in ein Risikogebiet in den Herbstferien unbedingt die Erklärung der Erziehungsberechtigten darüber, dass kein Ausschlussgrund vom Schulbesuch vorliegt. Es genügen die ersten beiden Seiten ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. Das Formular findet sich auf der Startseite der Schulhomepage (am Ende des ersten Eintrags, Name: SLRRS_Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO).
  • Auch bitten wir Sie darauf zu achten, dass Ihre Kinder warm angezogen zur Schule kommen. Wir sind dazu verpflichtet alle 20 Minuten zu lüften. Um einen genügenden Luftaustausch zu gewährleisten, reicht ein kurzes Lüften nicht.

 

  • Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen wie z.B. Ausflüge, Klassenfahrten usw. sind untersagt.

  • Dringend benötigen wir Ihre Unterstützung dabei, dass die angesprochenen Punkte, aber auch die Abstands-, Hygiene- und Maskenregelungen an unserer Schule sehr ernst genommen und bestmöglich umgesetzt werden. Es wird Schüler geben, die mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Hier ist die Ein- und Nachsicht der Mitschüler gefordert. Sprechen Sie über alle Punkte mit Ihren Kindern.

 

Nur wenn alle Mitglieder der Schulgemeinde Verantwortung übernehmen und wenn wir gegenseitig verstärkt aufeinander achten, werden wir die schwierige Situation meistern. Die Fallzahlen und die Pandemie zurückzudrängen, muss im Sinne der Gesundheit aller unser oberstes Ziel sein.
  

Mit freundlichen Grüßen

gez. M. Samietz, Schulleiter                                     gez. R. Mayer, stellv. Schulleiter

Schulbesuch – Hinweise für Eltern

Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Eltern,

das neue Schuljahr 20/21 wird alles andere als ein normales Schuljahr werden. Wir starten zwar wieder den Präsenzunterricht im Vollbetrieb, dies allerdings nur unter  Einhaltung strenger Regelungen und Hygienmaßnahmen um die Risiken durch Covid-19 weitestgehend zu minimieren.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Das Landratsamt Ludwigsburg hat zum 15. Oktober 2020 weitreichende Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen. Alle Regelungen finden Sie in der Allgemeinverfügung (20201014_Allgemeinverfügung_über_infektionsschützende_Maßnahmen_bei_e ). Für den Schulbesuch  ist vor allem der Punkt 6 (Seite 3) wichtig. Dort wird für weiterführende Schulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere auch während des Unterrichts und am Sitzplatz empfohlen. Weitere Regelungen können die Ortspolizeibehörden erlassen. Wir appellieren eindricglich daran, sich an die Empfehlungen der Allgemeinverfügung zu halten.

Ebenso bitten wir alle Eltern das Thema Infektionschutz mit den Kindern zu besprechen und auf die Einhaltung der geltenden Regeln (Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz) zu bestehen. Dies gilt vor allem für den Schulweg, z.B. in den Bussen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Kind die Schule besuchen darf oder nicht, empfehlen wir einen Blick auf die Hinweise des Landesgesundheitsamtes (Fakten_Krankheitssymptome). Diese Hinweise gibt es auch in arabischer (Handreichung_arab), englischer (Handreichung_en), französischer (Handreichung_fr) und türkischer (Handreichung_türk) Sprache.

1. Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten
Person oder Krankheitssymptomen

Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen
und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,
– die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem
Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
– die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche
Symptome sind
o Fieber ab 38°C,
o trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
o Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

2. Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem
„Risikogebiet“
Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem
die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies istdann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung
als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige
Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch
das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/In
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.
Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie
verpflichtet,
– die Einrichtung umgehend darüber zu informieren, dass ein Ausschlussgrund
im Sinne der Corona-Verordnung Schule vorliegt,
– den Schulbesuch Ihres Kindes zu beenden,
– Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während des Unterrichts oder der
Betreuung umgehend von der Schule abzuholen, sofern es nicht selbst den
Heimweg antreten kann.
Werden Ihnen solche Ausschlussgründe während eines Ferienabschnitts bekannt, genügt
die Information der Schule vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den
Ferien, sofern die Gründe zu diesem Zeitpunkt noch aktuell bestehen.
§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet Sie dazu, schriftlich zu erklären,
dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die
genannten Verpflichtungen erfüllen.

Dies hat auch geänderte Öffnungszeiten für die Mensa der Schule zu Folge. Für die Schüler*innen unserer Schule ist ab 01. Oktober das Zeitfenster von 13:00 bis 13:40 Uhr reserviert (Wichtige Ankündigung für die Mittagsverpflegung im Schulzentrum_SLRRS ).

Um möglichst sicher in den Unterrichtsbetrieb starten zu können, müssen bis Ende der ersten Schulwoche am Fr. 18.09.2020, für alle Schüler*innen die folgende Erklärung (nur die ersten beiden Seiten!) unterschrieben in der Schule vorliegen (SLRRS_Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO).

Bestätigte Coronainfektion am Schulzentrum

In Absprache mit dem Bürgermeisteramt bleibt ab einschließlich Montag, 16. März 2020 das Schulzentrum für 14 Tage bis einschließlich 27. März 2020 komplett geschlossen. Eine Notbetreuung findet voraussichtlich nicht statt.

Die Versorgung mit Unterrichtsmaterial organisieren die Klassenlehrer*innen gemeinsam mit den Elternsprechern ihrer Klassen.

Über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs bzw. einer Notbetreuung informieren wir u.a. an dieser Stelle.