Archiv für den Monat: Oktober 2021

Digitales Elterncafè zur Berufswahl …

… zeigt am 26. Oktober viele Perspektiven auf!

 Sehr geehrte Damen und Herren,

 „Wie geht es nach dem Schulabschluss weiter?“, das fragen sich Jugendliche und ihre Eltern, die vor dieser Weichenstellung stehen. Zum Abschluss des „Sommers der Berufsbildung“ können diese Fragen noch beim digitalen Elterncafé am 26. Oktober 2021 ab 16:45 Uhr geklärt werden.

Dabei werden die spannenden Berufe aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistungsbranche im Mittelpunkt stehen. Bei der Veranstaltung von Handwerkskammer Region Stuttgart und IHK Region Stuttgart geht es unter anderem um die Themen Ausbildung und die Karrieremöglichkeiten. Eltern erhalten den kompletten Überblick über die Ausbildungschancen für ihre Kinder in den Betrieben der Region.

Beim Elterncafè aufgezeigt werden die Schritte von der Schulbank bis zur Ausbildung – also von einem möglichen Praktikum, der Bewerbung über das Vorstellungsgespräch bis zum Einstieg im Betrieb. Aktuell wichtig sind die Infos über die Auswirkungen der Pandemie auf die Ausbildung in Theorie und Praxis. Experten aus der Praxis beantworten beim kostenfreien digitalen Elterncafé verständlich und neutral die Fragen.

Das Elterncafè findet über die Online-Plattform BigBlueButton statt. Big- BlueButton ist datenschutzkonform. Teilnehmer können sich mit jedem internetfähigen Endgerät ohne eine vorherige Installation einloggen.

Ich bitte Sie die Aktion in Ihrer Organisation und bei Partnerinnen und Partnern zu bewerben, um die Jugendlichen in diesen herausfordernden Zeiten bei Ihrer Berufswahl bestmöglich zu unterstützen. Herzlichen Dank.

Freundliche Grüße

Melanie Wenzel

Team Ausbildungsbetreuung – Berufsorientierung

Handwerkskammer Region Stuttgart

Heilbronner Str. 43

70191 Stuttgart

Prävention in Kooperation mit der Polizei

Wir freuen uns, dass die Präventions-Workshops in Kooperation mit der Polizei wieder an unserer Schule angeboten werden können. In jeweils drei Unterrichtsstunden wurde für alle 6. Klassen ein interaktives Programm zum Thema „Herausforderung Gewalt“ über unterschiedliche Arten von Gewalt und deren Folgen durchgeführt. Für die Klassenstufe 9 gab es das „Schülerprogramm zur Drogenprävention“, zu Gefahren und Risiken, sowie strafrechtlichen Folgen von legalen und illegalen Suchtmitteln.

Besuch der KZ-Gedenkstätte in Vaihingen an der Enz

 Am 1. Oktober 2021 starteten wir (die Klasse 10Rc) unseren Ausflug zur KZ-Gedenkstätte um 7:35 Uhr mit unseren Lehrerinnen Frau Weinand und Frau Heppner in der Schule. Nachdem wir uns alle getestet hatten, fuhren wir mit dem Bus 574 um 8:19 zum Kirchheimer Bahnhof, wo wir noch eine dreiviertel Stunde Zeit hatten und jeder diese anders verbrachte. Mit dem Zug um 9:10 Uhr fuhren wir dann gemeinsam nach Bietigheim, wo wir von dort aus den Zug nach Vaihingen nahmen. Von dort holte uns Herr Mayer, der dort ehrenamtlich arbeitet ab. An der Gedenkstätte angekommen, hielt Herr Mayer eine Ansprache und erzählte uns von dem Gedenkstättenverein. Er führte uns in ein kleines Haus, welches aus zwei Containern bestand. In diesem Zimmer gab es verschiedene Broschüren, Bilder und Texte, die man sich durchlesen konnte. Zudem hatten Emre T. und Nuhi U. zusammen mit Herr Mayer Informationskarten zu verschiedenen Opfern aufgestellt. Was uns dabei auffiel, war, dass die Opfer des KZs nicht älter als zwanzig wurden. Zudem stand in der Mitte des Raumes ein Tisch mit dem Aufbau des alten KZs. Dieses bestand aus vier Baracken und einem Krankenlager. Die Gefangenen mussten täglich in zwei Schichten, zwölf Stunden am Tag arbeiten. Zudem gab es keine geschlossenen Toiletten. Stattessen mussten sie ihr Geschäft mitten auf dem Platz, in den vorgesehenen Plätzen erledigen. Über diese Zustände im Arbeitslager berichtete Fiara O., die sich vorab über diesen Teil des ehemaligen KZs informiert hatte.

Zur besseren Veranschaulichung wurden verschiedene Bilder, Bücher und Texte durchgegeben. Danach begleitete uns Herr Mayer über einen Steg in ein Holzhaus. In diesem Haus konnten wir unveränderten Boden und Bauplätze aus der damaligen Zeit sehen. Von der Decke hingen Leinwände herunter und an der Decke waren verschiedene Scheinwerfer angebracht. Wir setzten uns hin und schauten uns einen zwanzigminütigen Film über das Leben im KZ, bestehend aus Originalaufnahmen, an. Es war kalt und die Bilder waren bewegend. Der Film wurde mit Soundeffekten abgespielt. Nach diesem Film hatten wir eine zehnminütige Pause, in der Assia K. unsere Klasse im Gästebuch verewigte und wir alle unterschrieben. Nachdem unsere Pause vorbei war, machten wir uns gemeinsam auf den Weg zum KZ-Friedhof. Dort angekommen, sollten wir uns erstmal umsehen und Eindrücke sammeln. Schnell fiel uns auf, dass alle Grabsteine gleich aussahen jedoch unterschiedliche Nummern besaßen, welche nicht mehr bestimmten Personen zugeordnet werden konnten. Zudem gab es vier große schwarze, viereckige Säulen, in denen die Namen der identifizierten Opfern eingraviert wurden.  Manche Opfer wurden aber auch zurück in ihre Heimat überführt, erzählte uns Sara T., die einen kleinen Vortrag über den Friedhof vorbereitet hatte. Kurz vor Ende zündeten wir eine Kerze zum Gedenken an und hielten eine Schweigeminute vor einer hebräischen Tafel, um den Opfern zu gedenken. So endete unser Ausflug und wir liefen zurück zum Bahnhof. Von dort an fuhren wir nach Bietigheim, wo sich die Klasse trennte und sich einzelne auf ihren Heimweg begaben, wobei manche auch bis nach Kirchheim fuhren. Wir bedanken uns bei unseren Lehrkräften, dass Sie uns dieses lehrreiche Ereignis ermöglicht haben. 

Text von: Fiara Olejar und Sara Treisch / Fotos von Anna Stark, Taha Caner 

Maskenpflicht ab 18.10.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
 
wie aus der Presse bereits berichtet wurde, entfällt ab kommenden Montag die Pflicht zum Tragen einer Maske am Sitzplatz im Klassenzimmer.
 
Es gibt weiterhin die Möglichkeit eine Maske auch freiwillig am Platz zu tragen. Dies kann durchaus hilfreich sein und zeigt sich derzeit daran, dass wir trotz mehrerer Corona-Fälle in den letzten Wochen ausschließlich die betroffenen Schüler:innen selbst in Quarantäne schicken mussten und es keine weiteren Auswirkungen auf die Klassen gab.
 
Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte folgenden Text aus dem Schreiben des Kultusministeriums. Auszug aus dem Infoschreiben:
  1. Maskenpflicht im Klassenzimmer oder Betreuungsraum a) Wie unterscheiden sich die Regelungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstige Personen?

Für Schülerinnen und Schüler gilt: ·Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum Sitzen die Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer oder Betreuungsraum am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht. Umgekehrt gilt somit: Bewegen sich die Schülerinnen und Schüler, z.B. von einem Sitzplatz zu einem anderen oder zur Tafel, gilt die Maskenpflicht.

Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt: Die Maskenpflicht besteht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen nicht, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Die Regelung für die Lehrkräfte muss deshalb von der Schülerregelung abweichen, weil sie sich ständig im Raum bewegen, also bei Anwendung der Schülerregelung eine dauerhafte Maskenpflicht bestünde.

Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

b) Welche Ereignisse führen dazu, dass die beschriebenen Erleichterungen wieder entfallen müssen? Folgende Ereignisse führen dazu, dass die Maskenpflicht auch wieder im Unterrichts- oder Betreuungsraum gilt: ·Eintritt der sog. „Alarmstufe“ Würde das Infektionsgeschehen so ansteigen, dass die sog. „Alarmstufe“ ausgerufen wird, gilt die Maskenpflicht auch wieder generell im Klassenzimmer- und Betreuungsraum. ·Auftreten einer Infektion in der Klasse oder Betreuungsgruppe Tritt eine Infektion mit dem Coronavirus in der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe auf, gilt für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie die Lehrkräfte dieser Klasse oder Gruppe eine Maskenpflicht im Klassen- oder Betreuungsraum für die Dauer von fünf Schultagen (analog zur täglichen Testung).

Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume unverändert bleibt. Sie gilt also beispielsweise im Lehrerzimmer.

Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Weiterführende Informationen und die Verordnungen finden Sie unter www.km-bw.de . 
 
Bitte tragen Sie/Ihr weiterhin dazu bei, dass wir die aktuelle Situation so lange wie möglich aufrecht erhalten können!
 
Mit freundlichen Grüßen
Ihre/Eure Schulleitung