Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und liebe Schüler,
gestern hat sich die baden-württembergische Landesregierung darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wie folgt im Einzelnen im Land umzusetzen:
- Schulen werden geschlossen: Schulen werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen.
- Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge (bei uns die Klassen 9Rd, 10Ra, 10Rb und 10Rc) werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht unterrichtet. Für die Schülerinnen und Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.
- Notbetreuung: Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte und ersetzt keinen Unterricht.
- Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Das Kultusministerium wird den Einrichtungen kurzfristig weitere Orientierungshilfen zur Umsetzung der Notbetreuung mit an die Hand geben.
- Die Notbetreuung findet zu folgenden Unterrichtszeiten statt:
- 16.12.20 07:35 – 15:20 Uhr
- 17.12.20 07:35 – 15:20 Uhr
- 18.12.20 07:35 – 12:50 Uhr
- 21.12.20 07:35 – 15:20 Uhr
- 22.12.20 07:35 – 12:50 Uhr
- Anspruch auf Notbetreuung: Bitte legen Sie der Anmeldung zur Notbetreuung eine entsprechende Unabkömmlichkeitserklärung des Arbeitgebers bei bzw. reichen diese spätestens bei Inanspruchnahme der Notbetreuung am Mittwoch, 16. 12. 20 nach.
Ihre/Eure Schulleitung