Archiv für den Monat: September 2020

Schulbesuch – Hinweise für Eltern

Liebe Schülerinnen und Schüler und liebe Eltern,

das neue Schuljahr 20/21 wird alles andere als ein normales Schuljahr werden. Wir starten zwar wieder den Präsenzunterricht im Vollbetrieb, dies allerdings nur unter  Einhaltung strenger Regelungen und Hygienmaßnahmen um die Risiken durch Covid-19 weitestgehend zu minimieren.

AKTUELLE INFORMATIONEN

Das Landratsamt Ludwigsburg hat zum 15. Oktober 2020 weitreichende Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen. Alle Regelungen finden Sie in der Allgemeinverfügung (20201014_Allgemeinverfügung_über_infektionsschützende_Maßnahmen_bei_e ). Für den Schulbesuch  ist vor allem der Punkt 6 (Seite 3) wichtig. Dort wird für weiterführende Schulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere auch während des Unterrichts und am Sitzplatz empfohlen. Weitere Regelungen können die Ortspolizeibehörden erlassen. Wir appellieren eindricglich daran, sich an die Empfehlungen der Allgemeinverfügung zu halten.

Ebenso bitten wir alle Eltern das Thema Infektionschutz mit den Kindern zu besprechen und auf die Einhaltung der geltenden Regeln (Abstandsgebot, Mund-Nasen-Schutz) zu bestehen. Dies gilt vor allem für den Schulweg, z.B. in den Bussen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Kind die Schule besuchen darf oder nicht, empfehlen wir einen Blick auf die Hinweise des Landesgesundheitsamtes (Fakten_Krankheitssymptome). Diese Hinweise gibt es auch in arabischer (Handreichung_arab), englischer (Handreichung_en), französischer (Handreichung_fr) und türkischer (Handreichung_türk) Sprache.

1. Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen Kontakt zu einer infizierten
Person oder Krankheitssymptomen

Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen, für die Schülerinnen
und Schüler ebenso wie für die Lehrkräfte und alle weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu begrenzen, sieht die Corona-Verordnung Schule einen Ausschluss solcher Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Schulbetrieb vor,
– die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem
Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
– die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen. Solche
Symptome sind
o Fieber ab 38°C,
o trockener Husten (nicht durch chronische Erkrankung verursacht, wie z. B. Asthma),
o Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns (nicht als Begleitsymptom eines Schnupfens).

2. Ausschluss von der Teilnahme am Schulbetrieb wegen der Rückkehr aus einem
„Risikogebiet“
Bei der Rückkehr aus einem anderen Staat, z. B. nach einer Urlaubsreise, kann zudem
die „Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne“ den Schulbesuch ausschließen. Dies istdann der Fall, wenn der andere Staat als sog. „Risikogebiet“ ausgewiesen ist. Die Einstufung
als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige
Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Sie wird durch
das Robert Koch-Institut auf seiner Internetseite (https://www.rki.de/DE/Content/In
fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) veröffentlicht.
Sofern solche Ausschlussgründe Ihnen bekannt sind oder bekannt werden, sind Sie
verpflichtet,
– die Einrichtung umgehend darüber zu informieren, dass ein Ausschlussgrund
im Sinne der Corona-Verordnung Schule vorliegt,
– den Schulbesuch Ihres Kindes zu beenden,
– Ihr Kind bei Auftreten von Krankheitsanzeichen während des Unterrichts oder der
Betreuung umgehend von der Schule abzuholen, sofern es nicht selbst den
Heimweg antreten kann.
Werden Ihnen solche Ausschlussgründe während eines Ferienabschnitts bekannt, genügt
die Information der Schule vor der Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den
Ferien, sofern die Gründe zu diesem Zeitpunkt noch aktuell bestehen.
§ 6 Absatz 2 der Corona-Verordnung Schule verpflichtet Sie dazu, schriftlich zu erklären,
dass nach Ihrer Kenntnis keiner der Ausschlussgründe vorliegt und Sie die
genannten Verpflichtungen erfüllen.

Dies hat auch geänderte Öffnungszeiten für die Mensa der Schule zu Folge. Für die Schüler*innen unserer Schule ist ab 01. Oktober das Zeitfenster von 13:00 bis 13:40 Uhr reserviert (Wichtige Ankündigung für die Mittagsverpflegung im Schulzentrum_SLRRS ).

Um möglichst sicher in den Unterrichtsbetrieb starten zu können, müssen bis Ende der ersten Schulwoche am Fr. 18.09.2020, für alle Schüler*innen die folgende Erklärung (nur die ersten beiden Seiten!) unterschrieben in der Schule vorliegen (SLRRS_Erklärung Erziehungsberechtigte nach CoronaVO).